Unsere Leistungen der Behandlungspflege
Unsere medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztlicher Verordnung hin von Pflegefachkräften durchgeführt werden dürfen.
Das Ziel ist es, die medizinische Versorgung in der eigenen Häuslichkeit sicherzustellen um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen. Die Behandlungspflege ist eine Leistung des SGB V und wird durch die Krankenkasse finanziert.
Nachfolgend ein Auszug unserer Leistungen zur Behandlungspflege:
- Pflege nach Krankenhaus- oder Rehaaufenthalten
- Richten und Besorgung von Medikamenten sowie der Rezepte
- Kompressionsverbände anlegen und abwickeln
- Blutzucker- und Blutdruckmessungen
- Infusionsbehandlung
- Wundversorgung
- …und vieles mehr
Beispiel für die Kostenübernahme von Leistungen der Behandlungspflege*
Frau Müller benötigt Hilfe beim An- und Ausziehen ihrer ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfe. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten zunächst vollständig.
Laut dem SGB V sind maximal 10% der Kosten für 28 Tage im Jahr selbst zu tragen. Zusätzlich fällt beim Arzt eine Gebühr in Höhe von 10€ pro Verordnung an.
Somit muss Frau Müller einmal jährlich, je nach Art und Umfang der durchgeführten Behandlungspflege-Leistungen, eine Rechnung bei ihrer Krankenkasse begleichen.
In der Regel entstehen unseren Patienten je nach Art und Umfang der Behandlungspflege Gesamtkosten in Höhe von 20€ bis 70€ jährlich.
Ein Kostenbeispiel für Leistungen der Grundpflege (SGB XI) finden Sie hier.
*Beispiele und Preisangaben sind frei erfunden. Die tatsächlichen Kosten sind unter anderem abhängig vom Bundesland sowie der Pflegekasse und können sich jährlich durch Vorgaben des Sozialministeriums verändern. Für genauere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.
Unsere Leistungen
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Selbstverständlich beantworten wir Ihre Fragen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch vor Ort.
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