Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI
Beratungseinsatz
Für Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Der Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit zur pflegefachlichen Unterstützung, die darauf abzielt, die bestmögliche Unterstützung sicherzustellen.
Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug
Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird auch oft als verpflichtender Beratungsbesuch bezeichnet.
Ablauf und Inhalt des Beratungsbesuchs
In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation eingeschätzt. Der Pflegeberater soll beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch die pflegenden Angehörigen sichergestellt sind. Zudem kann der Pflegeberater Maßnahmen empfehlen, die die Pflege-Situation verbessern.
Hierbei werden unter anderem folgende Themen besprochen:
- Möglichkeiten der Höherstufung des Pflegegrades
- Bedarf von Pflege-Hilfsmitteln
- Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
Die Ergebnisse des Gesprächs werden schriftlich festgehalten und vom Pflegedienst an die Pflegekasse übermittelt. Dem Betroffenen entstehen hierbei keine Kosten.
Beratungseinsatz - Termin vereinbaren
Sie haben ein Schreiben Ihrer Krankenkasse erhalten und wurden dazu aufgefordert, einen Nachweis zu einem Beratungsbesuch durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst zu erbringen?
Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin: 07231 / 428 555 4
Unsere Leistungen
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Selbstverständlich beantworten wir Ihre Fragen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch vor Ort.
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Pforzheimer Pflegedienst
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