Leistungen der Pflegekasse
Jeder der pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XI. Voraussetzung hierfür ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Zu den Leistungen der Pflegekasse gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung und vieles mehr. Die Kosten für Leistungen des SGB XI werden je nach Pflegegrad von der Pflegekasse getragen.
Hier finden Sie ein Kostenbeispiel zu Leistungen des SGB XI.
Leistungen der Krankenkasse
Leistungen des SGB V werden von der Krankenkasse finanziert. Anspruchsberechtigt ist jeder, der krankenversichert ist. Leistungen des SGB V sollen die medizinische Versorgung in der eigenen Häuslichkeit sicherstellen, um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen. Behandlungen nach dem SGB V werden von Haus- oder Fachärzten verordnet und vom Pflegepersonal eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt.