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Ambulante Pflegeleistungen

Für Leistungen der häuslichen Pflege gibt es im Allgemeinen zwei verschiedene Kostenträger und Gesetzesgrundlagen. Diese unterteilen sich in Leistungen der Krankenversicherung (SGB V) und Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI).

Leistungen der Pflegekasse

Jeder der pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XI. Voraussetzung hierfür ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Zu den Leistungen der Pflegekasse gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung und vieles mehr. Die Kosten für Leistungen des SGB XI werden je nach Pflegegrad von der Pflegekasse getragen.

Hier finden Sie ein Kostenbeispiel zu Leistungen des SGB XI.

Leistungen der Krankenkasse

Leistungen des SGB V werden von der Krankenkasse finanziert. Anspruchsberechtigt ist jeder, der krankenversichert ist. Leistungen des SGB V sollen die medizinische Versorgung in der eigenen Häuslichkeit sicherstellen, um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen. Behandlungen nach dem SGB V werden von Haus- oder Fachärzten verordnet und vom Pflegepersonal eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt.

Hier finden Sie ein Kostenbeispiel zu Leistungen des SGB V.

Sie verfügen bereits über einen Pflegegrad und erhalten ein monatliches Pflegegeld?

Sie erhalten bereits ein monatliches Pflegegeld auf Grundlage des erteilten Pflegegrades? Sie überlegen sich, pflegerische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, doch möchten gleichzeitig nicht auf Ihr Pflegegeld verzichten? Es wäre schön, wenn trotzdem ab und zu jemand „reinschauen“ würde?

Auch hierfür gibt es Möglichkeiten! Im Rahmen der Behandlungspflege (Leistung der Krankenversicherung) ist es einem ambulanten Pflegedienst möglich, Leistungen zu erbringen, die nicht mit Ihrem Pflegegeld verrechnet werden. 

Für Betroffene und pflegende Angehörige ergeben sich daraus folgende Vorteile: Das Pflegegeld wird weiterhin in voller Höhe ausbezahlt, pflegende Angehörige werden entlastet, da ein Pflegedienst regelmäßig zu Hausbesuchen vor Ort ist und für Fragen und Anliegen steht der Betroffene sowie die pflegenden Angehörigen bereits in einem engen Kontakt mit dem Pflegedienst. Kontaktieren Sie uns gerne und lassen Sie sich über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aufklären. 

 

Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:

Grundpflege

Erbringung von pflegerischen Leistungen nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Wir beachten hierbei Ihre persönlichen Wünsche & Vorlieben.

Behandlungspflege

Durchführung der medizinischen Versorgung nach ärztlicher Verordnung. Auch ohne Pflegegrad möglich.

Hauswirtschaft

Sie wünschen sich eine Entlastung von Hausarbeiten und anderen Mühseligkeiten im Alltag? Wir unterstützen Sie!

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Sie möchten weiterhin aktiv und selbstbestimmt Ihren Alltag gestalten? Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten.

Hausnotruf

Sie möchten selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben? In Notfällen sind wir rund um die Uhr über den Hausnotruf für Sie erreichbar.

Verhinderungspflege

Ihr pflegender Angehöriger ist durch Krankheit oder Urlaub verhindert? Sie möchten in dieser Zeit nicht in eine stationäre Einrichtung? Wir sind für Sie da!